Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Imker im Stich
Die deutschen Imker haben nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch darauf, vor verbotenem gentechnisch verändertem Pollen in ihrem Honig geschützt zu werden.
Mellifera e. V. war als Neumitglied der „Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof“ (BAGLoB e. V.) mit dem Projekt „Bienen machen Schule“ am Stand der BAGLoB auf der Didacta zu Gast.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zur Erleichterung der deutschen Imker entschieden, dass gentechnisch veränderter Raps untergepflügt werden muss.
Imkerverbände fordern Recht auf gentechnikfreien Honig