Am 24. Oktober 2013 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Eintrag von Gentechnik in Honig gewährt wird.
EU-Kommission will Honig-Urteil nachträglich aushebeln
Am 12. Juni trafen sich die Vertreter aller deutschen Imkerverbände, um ein gemeinsames Positionspapier zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zur erarbeiten.
Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Imker im Stich
Die deutschen Imker haben nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch darauf, vor verbotenem gentechnisch verändertem Pollen in ihrem Honig geschützt zu werden.